Bildungsurlaub ist dein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung – zusätzlich zum normalen Urlaub. Bis zu 5 Tage pro Jahr, bei vollem Gehalt.
5
Tage/Jahr
14
Bundesländer
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Gehalt
5
Tage pro Jahr
bezahlte Freistellung
14
Bundesländer
mit Bildungsurlaubsgesetz
100%
Lohnfortzahlung
während des Kurses
In wenigen Schritten zu deiner Weiterbildung bei vollem Gehalt.
Prüfe, ob du in deinem Bundesland Anspruch auf Bildungsurlaub hast.
Wähle einen anerkannten Kurs, der zu deinen Interessen passt.
Reiche den Antrag mit den Kurs-Unterlagen 4-6 Wochen vorher ein.
Genieße deine Weiterbildung bei vollem Gehalt!
Warum du deinen Anspruch auf Bildungsurlaub unbedingt nutzen solltest.
Dein Gehalt wird während des Bildungsurlaubs zu 100% weitergezahlt.
Bildungsurlaub wird nicht vom regulären Urlaubsanspruch abgezogen.
Kursgebühren und Reisekosten können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Neue Fähigkeiten, Perspektiven und Kontakte für deine Entwicklung.
Von Yoga über Sprachen bis IT – Kurse müssen nicht berufsbezogen sein.
Alle nötigen Dokumente für deinen Antrag bekommst du von uns.
Die wichtigsten Antworten rund um Bildungsurlaub.
Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung genannt) ist der gesetzliche Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Weiterbildung. In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Tage pro Jahr. Das Gehalt wird während des Bildungsurlaubs vollständig weitergezahlt.
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer und Auszubildende in Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetz Anspruch. Die genauen Voraussetzungen variieren je nach Bundesland – in der Regel musst du seit mindestens 6 Monaten bei deinem Arbeitgeber beschäftigt sein. Beamte, Soldaten und Selbstständige sind in der Regel nicht anspruchsberechtigt.
In den meisten Bundesländern hast du Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr. In einigen Bundesländern kannst du den Anspruch aus zwei Jahren zusammenlegen und 10 Tage am Stück nehmen. Der Bildungsurlaub ist zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub.
14 von 16 Bundesländern haben Bildungsurlaubsgesetze: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bayern und Sachsen haben keine gesetzliche Regelung.
Dein Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (z.B. wenn zu viele Kollegen gleichzeitig fehlen). Er muss dies rechtzeitig mitteilen. Der Anspruch verfällt dann aber nicht, sondern kann zu einem anderen Zeitpunkt genommen werden.
Nein! Bildungsurlaub muss nicht zwingend berufsbezogen sein. Auch politische Bildung und persönliche Weiterbildung wie Yoga, Sprachkurse oder kreative Seminare können als Bildungsurlaub anerkannt werden – vorausgesetzt, der Kurs ist im jeweiligen Bundesland offiziell anerkannt.
In der Regel musst du den Bildungsurlaub 4-6 Wochen vor Kursbeginn schriftlich bei deinem Arbeitgeber anmelden. Du benötigst die Anerkennungsbescheinigung des Kurses und das Programm. Bei UrlaubstagePlus erhältst du alle nötigen Unterlagen automatisch nach deiner Anfrage.
Ja! Die Kosten für Bildungsurlaub (Kursgebühren, Anreise, Unterkunft) können als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bei berufsbezogenen Kursen ist die Absetzbarkeit als Werbungskosten in der Regel unproblematisch.
Finde jetzt den perfekten Kurs und nutze deinen Anspruch.