Sachsen hat leider kein Bildungsurlaubsgesetz. Dennoch gibt es Alternativen und Möglichkeiten zur Weiterbildung.
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pro Jahr
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Mindestbeschäftigung
Kein Bildungsurlaubsgesetz
Gesetzliche Grundlage
Die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Sachsen
Nein, Sachsen ist neben Bayern eines von zwei Bundesländern ohne Bildungsurlaubsgesetz. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung.
Arbeitnehmer in Sachsen können individuelle Vereinbarungen mit ihrem Arbeitgeber treffen. Zudem sehen manche Tarifverträge Regelungen für Weiterbildungsfreistellungen vor. Die sächsische Bildungsprämie kann ebenfalls genutzt werden.
Ja, Sie können regulären Urlaub oder unbezahlten Sonderurlaub für Weiterbildungskurse nutzen. Viele Arbeitgeber unterstützen Weiterbildung auch freiwillig.
6 Kurse verfügbar
Language Academy
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MindBalance Institut
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05. Mai 2025
Kunstwerkstatt Elbtal
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Lingua Toscana
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