Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

Gesetzlicher Anspruch

In Rheinland-Pfalz hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hier findest du alle wichtigen Informationen und passende Kurse.

10 Tage

pro Jahr

6 Monate

Mindestbeschäftigung

Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BFG)

Gesetzliche Grundlage

Besonderheiten & Regelungen

  • 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • Auch gesellschaftspolitische Weiterbildung anerkannt
  • Antrag mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsfreistellung in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.

Alle Arbeitnehmer und Auszubildende mit Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz, deren Beschäftigungsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht.

Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber einzureichen. Beizufügen sind der Anerkennungsbescheid und das Veranstaltungsprogramm.

Passende Kurse für Rheinland-Pfalz

6 Kurse anerkannt in Rheinland-Pfalz

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