Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

Gesetzlicher Anspruch

In Nordrhein-Westfalen hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hier findest du alle wichtigen Informationen und passende Kurse.

5 Tage

pro Jahr

6 Monate

Mindestbeschäftigung

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG NRW)

Gesetzliche Grundlage

Besonderheiten & Regelungen

  • 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr
  • Zusammenfassung von 2 Jahren auf 10 Tage möglich
  • Gilt für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Der Anspruch von 2 aufeinanderfolgenden Jahren kann zu 10 Tagen zusammengefasst werden.

Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen. Der Betrieb muss mehr als 10 Beschäftigte haben. Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Beginn einzureichen.

Anerkannt werden berufliche und politische Weiterbildungen. Die Veranstaltung muss nach dem AWbG anerkannt sein und an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.

Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn dringende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen. Die Ablehnung muss schriftlich und innerhalb von 3 Wochen erfolgen.

Passende Kurse für Nordrhein-Westfalen

11 Kurse anerkannt in Nordrhein-Westfalen

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