Bildungsurlaub in Niedersachsen

Gesetzlicher Anspruch

In Niedersachsen hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hier findest du alle wichtigen Informationen und passende Kurse.

5 Tage

pro Jahr

6 Monate

Mindestbeschäftigung

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG)

Gesetzliche Grundlage

Besonderheiten & Regelungen

  • 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr
  • Übertragung auf das Folgejahr möglich
  • Antrag mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn einreichen

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Niedersachsen

Arbeitnehmer in Niedersachsen haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Nicht genutzter Anspruch kann auf das Folgejahr übertragen werden.

Alle Arbeitnehmer und Auszubildende mit Arbeitsplatz in Niedersachsen, deren Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht.

Anerkannt werden berufliche, politische und allgemeine Weiterbildungen. Die Veranstaltung muss nach dem NBildUG anerkannt sein und täglich mindestens 6 Zeitstunden umfassen.

Passende Kurse für Niedersachsen

6 Kurse anerkannt in Niedersachsen

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