Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

Gesetzlicher Anspruch

In Mecklenburg-Vorpommern hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hier findest du alle wichtigen Informationen und passende Kurse.

5 Tage

pro Jahr

6 Monate

Mindestbeschäftigung

Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V)

Gesetzliche Grundlage

Besonderheiten & Regelungen

  • 5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr
  • Zusammenfassung von 2 Jahren möglich
  • Antrag mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einreichen

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern haben Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr. Der Anspruch von 2 Jahren kann zusammengefasst werden.

Alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern liegt und deren Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht.

Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden, zusammen mit dem Anerkennungsbescheid und dem Veranstaltungsprogramm.

Passende Kurse für Mecklenburg-Vorpommern

5 Kurse anerkannt in Mecklenburg-Vorpommern

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