Bildungsurlaub in Hamburg

Gesetzlicher Anspruch

In Hamburg hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hier findest du alle wichtigen Informationen und passende Kurse.

10 Tage

pro Jahr

6 Monate

Mindestbeschäftigung

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz (HmbBUG)

Gesetzliche Grundlage

Besonderheiten & Regelungen

  • 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • Auch politische Weiterbildung wird anerkannt
  • Antrag mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Hamburg

In Hamburg haben Beschäftigte Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsurlaub in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Es besteht die Möglichkeit, alle 10 Tage in einem Jahr zu nehmen.

Alle Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz in Hamburg, deren Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht. Auch Beamte und Auszubildende sind anspruchsberechtigt.

In Hamburg werden berufliche und politische Weiterbildungsveranstaltungen anerkannt. Die Veranstaltung muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein und täglich mindestens 6 Zeitstunden umfassen.

Passende Kurse für Hamburg

7 Kurse anerkannt in Hamburg

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