Bildungsurlaub in Brandenburg

Gesetzlicher Anspruch

In Brandenburg hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hier findest du alle wichtigen Informationen und passende Kurse.

10 Tage

pro Jahr

6 Monate

Mindestbeschäftigung

Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz (BbgWBG)

Gesetzliche Grundlage

Besonderheiten & Regelungen

  • 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • Antrag mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn einreichen
  • Gilt auch für politische Weiterbildung und ehrenamtliche Tätigkeiten

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Brandenburg

Beschäftigte in Brandenburg haben Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsfreistellung innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.

Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen. Der Arbeitsplatz muss sich in Brandenburg befinden. Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Beginn zu stellen.

Anerkannt werden berufliche und politische Weiterbildungen sowie Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Veranstaltung muss nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannt sein.

Passende Kurse für Brandenburg

7 Kurse anerkannt in Brandenburg

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