Bildungsurlaub in Berlin

Gesetzlicher Anspruch

In Berlin hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hier findest du alle wichtigen Informationen und passende Kurse.

10 Tage

pro Jahr

6 Monate

Mindestbeschäftigung

Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)

Gesetzliche Grundlage

Besonderheiten & Regelungen

  • 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren (zusammenfassbar)
  • Anspruch auch für Auszubildende und Beamte
  • Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Berlin

In Berlin haben Beschäftigte Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Die Tage können auch in einem Jahr zusammengefasst werden.

Alle Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte mit Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz in Berlin, deren Beschäftigungsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht.

Anerkannt werden Veranstaltungen der politischen und beruflichen Weiterbildung, die von der Senatsverwaltung anerkannt sind. Pro Tag müssen mindestens 6 Unterrichtsstunden stattfinden.

Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Erforderlich sind Anerkennungsbescheid, Programm und Anmeldebestätigung.

Passende Kurse für Berlin

9 Kurse anerkannt in Berlin

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