Bildungsurlaub in Baden-Württemberg

Gesetzlicher Anspruch

In Baden-Württemberg hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hier findest du alle wichtigen Informationen und passende Kurse.

5 Tage

pro Jahr

12 Monate

Mindestbeschäftigung

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)

Gesetzliche Grundlage

Besonderheiten & Regelungen

  • Anspruch erst nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Antrag muss mindestens 8 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden
  • Auch ehrenamtliche Qualifizierung ist anerkannt

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Baden-Württemberg

Alle Beschäftigten in Baden-Württemberg, deren Arbeitsverhältnis seit mindestens 12 Monaten besteht, haben Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit pro Jahr. Auch Auszubildende haben Anspruch auf 5 Tage während der gesamten Ausbildung.

Es werden berufliche, politische und ehrenamtliche Weiterbildungen anerkannt. Die Maßnahme muss von einem anerkannten Träger durchgeführt werden und mindestens 6 Zeitstunden pro Tag umfassen.

Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Beizufügen sind der Nachweis der Anerkennung, das Kursprogramm und die Anmeldebestätigung.

Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen.

Passende Kurse für Baden-Württemberg

7 Kurse anerkannt in Baden-Württemberg

Alle Kurse ansehen

Bereit für deinen Bildungsurlaub?

Nutze deinen gesetzlichen Anspruch in Baden-Württemberg und finde den passenden Kurs.

Kurse entdecken